Der Terrorist!?

Die Journalistenvereinigung n-ost steht in Russland auf der Liste unerwünschter Organisationen. Journalisten, die ins Land reisen, müssen mit Geldstrafen oder Haft rechnen – auch Ulf Buschmann ist betroffen. In seiner aktuellen Ausgabe von Buschmanns Kosmos thematisiert er die Folgen für die Pressefreiheit.

Von Ulf Buschmann

Ich hatte es fast vergessen. Doch als ich kürzlich eine Dokumentation über die Medien in Russland und Belarus sah, erinnerte ich mich: In dem Land, das den Krieg gegen die Ukraine begonnen hat, bin ich unerwünscht. Sollte ich nach Russland reisen, drohen mir Geldstrafen oder Gefängnis.

Warum gerade ich, obwohl ich mich öffentlich nie negativ über Russland geäußert habe? Die Antwort ist einfach: Seit 2009 bin ich Mitglied der Journalistenvereinigung n-ost in Berlin. Diese wurde Mitte August 2025 zur „unerwünschten Organisation“ erklärt. Ich erinnerte mich an die E-Mail, in der der Vereinsvorstand den Mitgliedern riet, ihre Profile zu löschen, um sich zu schützen.

Meine Reaktion darauf war ein breites Grinsen. Ich war ein wenig stolz, ungewollt ein Stück (Welt-) Geschichte mitgeschrieben zu haben.
Mein Profil löschen kam für mich nicht infrage. Dazu stehe ich bis heute, besonders da mein geliebter deutsch-französischer Sender arte in seiner Dokumentarreihe „Tracks East“ den Alltag in Russland seit Beginn der „militärischen Spezialoperation“, wie der Ukraine-Krieg dort genannt wird, gut erklärt.

Der Artikel 5

Seit Beginn des Ukraine-Krieges am 24. Februar 2022 sind viele Journalisten ins Exil gegangen. Sie arbeiten nun von Litauen, Polen, Lettland und Deutschland aus. Ich bin froh, dass mir ähnliches bisher erspart blieb. Seit dem 23. Mai 1949 schützt mich Artikel 5 des Grundgesetzes. „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“, heißt es in Absatz 1.

Dass dies nicht jedem gefällt, ist mir klar. Immer wieder gibt es Klagen gegen Journalisten und Medien – im Großen, wie gegen Correctiv nach der Berichterstattung über das Potsdamer Treffen Rechtsextremer, und im Kleinen, im Lokaljournalismus. Menschen oder Organisationen versuchen, über Anwälte Berichterstattung zu verhindern, indem sie Unterlassungserklärungen fordern. Sonst drohen Strafen bis zu 250.000 Euro.

Zurück zu Russland

Was hat das mit Russland zu tun? Auf den ersten Blick nichts. Von meinem Wohnort bis zum Moskauer Kreml sind es laut OpenStreetMap 2.205 Kilometer mit dem Auto. Innerhalb von 25 Stunden fährt man über Berlin, Warschau, Grodno und Minsk bis zum russischen Machtzentrum. Und doch stecken wir mitten in einem unerklärten, hybriden Krieg. Cybersicherheitsexperten registrieren Tausende Angriffe aus Russland. Ganze Unternehmen, Behörden und politische Einrichtungen werden lahmgelegt.

Für mich ist die AfD eine Art fünfte Kolonne von Putins Gnaden. Die Partei verbreitet Narrative eines autoritären Regimes, und einige ihrer Vertreter zeigen offen ihre Verbindungen zu Moskau. Gegen (ehemalige) Mitarbeiter namhafter Parlamentarier laufen Ermittlungen wegen Landesverrats. Ich bin sicher: Diese in Teilen rechtsextreme Partei wird versuchen, im Falle einer Regierungsbeteiligung Artikel 5 auszuhebeln.

Dann haben wir nichts mehr zu lachen, wie ich es im letzten Sommer tat. Dann Gnade uns Gott.