Drohnen: Spektakuläre Fotos aus einer besonderen Perspektive
Früher war es ein Riesenaufwand Luftbilder anzufertigen. Heute ist es eine Fingerübung.
Von Andree Wächter
Bis 1990 waren Luftbildaufnahmen eine hochsensible Angelegenheit. Jede Aufnahme von oben musste genehmigt werden. Oder man kletterte auf eine hohe Leiter. „In den 70er- und 80er-Jahren habe ich Hoya von oben fotografiert. Mit meiner schweren Ausrüstung bin ich die Feuerwehrleiter hochgeklettert“, sagt Fotograf Eberhardt Schumann aus Bruchhausen-Vilsen über eine Auftragsarbeit der Stadtverwaltung.
Heute kann jeder ohne viel Aufwand per Drohne Aufnahmen aus der Vogelperspektive aufnehmen. Je nach Anforderungen kann man schon für rund hundert Euro sein Haus von oben fotografieren.
Fotografen wie Eberhardt Schumann greifen natürlich auf anderes Material zurück. Neben der Kamera sind ruhige Flugeigenschaften entscheidend, um perfekte Bilder zu produzieren. Die besten Aufnahmen sollen 2021 in einem Bildband veröffentlicht werden. „Wann dies sein wird, kann ich noch nicht sagen“, so Schumann. Ein anderes Buchprojekt hat Vorrang.
Schumann ist seit 1979 Fotograf. „Eigentlich wollte ich nicht mehr auf die digitale Fotografie umsteigen, 2012 kaufte ich mir dann doch meine erste Digitalkamera“, sagt der Bruchhausen-Vilsener. Drei Jahre später folgte die erste Drohne – mit Digitalkamera. Vermutlich gehört er zu den Drohnen-Pionieren in der Samtgemeinde. In der Regel hat er seinen Multicopter immer dabei. So kann der Fotograf schnell Luftbildaufnahmen machen, wenn die Situation es erfordert. Dies können beispielsweise ein Regenbogen oder eine Wolkenformation sein.
„Wolken faszinieren mich. Es muss nicht immer der blaue Himmel sein.“ Sie geben der Aufnahme eine gewisse Spannung. Im Lauf der Zeit hat Schumann die Samtgemeinde von oben fotografiert – von Martfeld über Schwarme bis nach Asendorf inklusive der kleinen Ortsteile. Fehlen dürfen nicht die markanten Punkte wie das Wiehe-Bad oder die B6, die sich durch Asendorf schlängelt.
Mit den Aufnahmen soll sich der Betrachter identifizieren können. Meint: das eigene Haus aus der Luft zu sehen, löst eine andere Betrachtung aus. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Dokumentation für die Nachwelt. „Vielleicht interessiert es jemanden einmal, wie es heute hier aussah“, sagt Schumann. Denn alleine in den wenigen Jahren, in denen er Luftaufnahmen macht, hat sich viel verändert. Beispiel: Im Rahmen der Flurbereinigung entstanden Schlatts in der Samtgemeinde. Schlatts sind Wasserstellen, die sich nur aus Regenwasser speisen, also keinen Fluss als Zulauf haben.
Naturaufnahmen mit der Drohne
Schumanns Bilder sind häufig Naturaufnahmen. Dies hat neben seinem Faible für die Schönheit der Landschaft auch rechtliche Gründe (siehe Infobox unten) . Um in keine rechtliche Grauzone zu kommen, hat er die Software so eingestellt, dass die Drohne maximal 120 Meter hoch und 300 Meter weit fliegt. „Sie könnte 5.400 Meter weit fliegen. Aber ich fliege nur auf Sicht. Sonst wird es auch gefährlich“, erklärt Schumann. Würde die Drohne fünf Kilometer weit weg fliegen, „hört und sieht man nichts mehr“.
Die Kontrolle würde ausschließlich über den Monitor am Controller erfolgen. Die Drohnen sind so konstruiert, dass sie diverse Sicherheitsmerkmale haben. Das Fluggerät kommt per Knopfdruck alleine zum Startpunkt zurück oder bricht seinen Flug ab, wenn die Akkus einen bestimmten Ladezustand unterschreiten.
Eine Akkuladung hält knapp eine halbe Stunde. Um über den Arbeitstag zu kommen, hat Eberhardt Schumann diverse Ersatzakkus. Nur so sind Auftragsarbeiten effizient zu bewerkstelligen. „Manchmal mache ich auch Videos. Ich bin aber Fotograf“, so Schumann zu seinem Schwerpunkt.
Für jeden Drohnenflug gibt es im Flugbuch einen Eintrag. Schumann: „So weiß ich alles über die Aufnahme, Ort, Zeit und Wetter.“ Heute ist ein Flugbuch keine Pflicht mehr. Da dies aber eine nützliche Hilfe ist, sind Flugbücher teilweise in den Drohnen-Apps enthalten.
Neben den lokalen Aufnahmen haben es Schumann Steinbrücken in Deutschland angetan. Im Urlaub steuert die Familie deshalb gezielt Orte an, in denen solche Bauwerke stehen. „Meiner Frau ist das manchmal ein bisschen viel“, sagt er. Doch die Aufnahmen von oben oder die Seitenansicht aus ungewöhnlicher Höhe haben ihren besonderen Reiz. Die Bilder wirken noch intensiver, wenn man sie groß druckt. Für Ausstellungen hat Eberhardt Schumann sie auch schon auf 1,5 Meter breiter Lkw-Plane gedruckt.
Die Digitalisierung fand nicht nur beim Fotografieren statt. Auch im Einzelhandel hat sich einiges geändert.
Flugregeln für Drohnen
Wer eine Drohne zum Fliegen bringt, muss Regelungen und Gesetze beachten. Dazu gehören zahlreiche Flugverbotszonen beispielsweise über Bundestraßen, Flughäfen oder über Menschenmengen.
Am 1. Januar wurde die deutsche Drohnenverordnung durch eine EU-Drohnenverordnung ersetzt. Welche Regeln für welche Drohnenklasse gelten, ist auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) nachzulesen. Dort können sich auch die Piloten registrieren lassen.
In der Bundesrepublik Deutschland galt bis 1990 eine Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen. Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist diese Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Allerdings dürfen nach § 109g Abs. 2 des Strafgesetzbuches auch aus Luftfahrzeugen Wehrmittel sowie militärische Vorgänge, Einrichtungen und Anlagen nicht fotografiert werden, wenn dadurch „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe“ gefährdet wird.